Hassler verklagt den Fiskus und den Rechnungshof wegen der Verwaltungsuntersuchung zum Kauf von Sierra Bella

Die ehemalige Bürgermeisterin von Santiago beantragt die Aufhebung des Beschlusses, der sie für einen Verstoß gegen das Integritätsgebot verantwortlich erklärte, jedoch keine Disziplinarmaßnahme verhängte.

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Palacio de La Moneda reabre su paso peatonal en conmemoración al bicentenario de PresidenciaAuf SpanischBild: prensa.presidencia.cl · Alex Ibañez · Derechos liberados con atribuciónArchivbild · 08.07.2026

Die kommunistische Abgeordnete Irací Hassler hat laut El Mostrador vor dem 7. Zivilgericht von Santiago Klage gegen den Fiskus und den Rechnungshof der Republik erhoben. Die ehemalige Bürgermeisterin von Santiago will den Beschluss aufheben lassen, der ihre verwaltungsrechtliche Verantwortung für den gescheiterten Kauf der ehemaligen Klinik Sierra Bella feststellte.

Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Nichtigkeitsklage. Mit diesem Rechtsmittel kann eine Person bei einem Gericht beantragen, einen staatlichen Akt außer Kraft zu setzen, weil sie ihn für rechtswidrig hält.

Im Mai billigte der Rechnungshof die Verwaltungsuntersuchung zu dem Fall. Er kam zu dem Schluss, dass Hassler gegen das Integritätsgebot verstieß, als sie das Dekret unterzeichnete, das den Erwerb der Immobilien genehmigte. Die Behörde verhängte jedoch keine Disziplinarmaßnahmen gegen sie.

Der zentrale Vorwurf betraf den Preis. Die Stadtverwaltung genehmigte eine Zahlung von $8.248 Millionen, während die Verkäuferin dieselben Immobilien etwa sechs Monate zuvor für rund $2.231 Millionen erworben hatte. Nach Ansicht des Rechnungshofs unternahm die Stadtverwaltung nicht genug, um diese Differenz zu rechtfertigen.

Die Kontrollbehörde beanstandete auch die Abwicklung des Geschäfts. Sie kritisierte, dass die städtische Kontrollabteilung den Kauf nicht vorab geprüft und genehmigt hatte. Außerdem beanstandete sie, dass einem externen Anwalt eine weitreichende Vollmacht zum Abschluss des Geschäfts erteilt worden war.

Die von Rechtsanwalt Leonardo Cofré geführte Verteidigung macht "schwerwiegende Rechtsverstöße" geltend. Sie vertritt die Auffassung, dass der Rechnungshof seine Befugnisse überschritten habe, weil er Verantwortlichkeiten für Sachverhalte festgestellt habe, mit denen sich auch die Strafjustiz befasst hatte.

Zum Preis führt die Klage an, dass die Stadtverwaltung vor der Genehmigung des Kaufs drei Verkehrswertgutachten bei unabhängigen Fachleuten eingeholt habe. Auch der steuerliche Immobilienwert und die Prüfung der Eigentumstitel seien berücksichtigt worden. Nach Ansicht der Verteidigung reicht die Differenz zwischen den beiden Werten nicht aus, um einen verwaltungsrechtlichen Verstoß zu begründen.

Hassler macht außerdem geltend, dass der Rechnungshof nicht konkret benannt habe, welche rechtliche Pflicht sie persönlich verletzt haben soll. Ihrem Anwalt zufolge beeinträchtigt dies das Gesetzlichkeitsprinzip und das Gebot der Tatbestandsbestimmtheit, die eine klare Beschreibung des vorgeworfenen Verhaltens verlangen.

Zu den übrigen Vorwürfen trägt die Klage vor, dass keine Vorschrift ein bestimmtes Verfahren für einen kommunalen Immobilienkauf vorschreibe. Ebenso gebe es laut der Klage keine Regel, die den Einsatz eines externen Anwalts zum Abschluss des Geschäfts verbiete.

Die Verteidigung erinnert daran, dass keine kommunalen Mittel überwiesen wurden und das Geschäft gestoppt wurde, als der Rechnungshof dies anordnete. Nun muss das 7. Zivilgericht von Santiago entscheiden, ob es den Beschluss aufhebt. Die Quelle nennt weder Fristen noch eine Stellungnahme des Fiskus.

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