Dreizehn Oppositionssenatoren bringen die Regeln zur Gewaltanwendung vor das Verfassungsgericht

Die Antragsteller beanstanden Vorschriften zur Verhältnismäßigkeit und zur tödlichen Gewalt; das Verfassungsgericht muss den Antrag zur Prüfung zulassen, bevor es in der Sache entscheidet.

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